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Rückbildungsgymnastik
bearbeitet von:
Christine Niersmann
zuletzt bearbeitet am: 09.04.03
Nach der Geburt eines Kindes besteht Anspruch auf 10 Stunden
Rückbildungsgymnastik bei einer Hebamme. Dies ist eine Leistung aller gesetzlicher Krankenkassen und auch der meisten
privaten Versicherungen.
Der Schwerpunkt ist die Stabilisierung des Beckenbodens, der während der
Schwangerschaft durch das zunehmende Gewicht des Kindes stark beansprucht
und bei der Geburt sehr gedehnt und oft auch leider verletzt wurde.
Der Beckenboden ist die Muskelplatte, die das Becken nach unten abschließt
und den Sitz innerer Organe wie z.B. Gebärmutter und Harnblase stabilisiert.
Eine Beckenbodenschwäche führt zur Senkung o.g. Organe und daraus
entstehender Inkontinenz (Blasenschwäche). Wenn eine länger andauernde Schwäche der Beckenbodenmuskulatur besteht kann der Arzt eine Verordnung für Krankengymnastik bei einer Physiotherapeutin ausstellen.
Da der Beckenboden nur im Zusammenspiel mit anderer Muskulatur richtig
funktioniert, wird in der Rückbildungsgymnastik auch die Muskulatur der
Wirbelsäule, die beckenumgebende Muskulatur sowie die Muskulatur der Beine
trainiert. Bauchmuskeltraining ist erst dann möglich, wenn der Beckenboden den dabei
entstehenden Druck im Bauchraum halten kann.
Ziel der Rückbildungsgymnastik ist es, die Rückbildung der
schwangerschaftsbedingten Veränderungen zu unterstützen und ein sinnvolles
Einsetzen der Beckenbodenmuskulatur im Alltag zu erlernen.
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